Aussicht, Aussicht, Aussicht!

Beim BVH P war die Anforderung der Bauherrschaft recht klar und eindeutig: keinerlei Einschränkung der phänomenalen Aussicht über das Rheintal. Somit wurde ein Nurglasgeländer ohne sichtbare Unterkonstruktion und ohne Handlauf ausgeführt. Die Konstruktion wurde vor den Balkon vorgesetzt, was das Geländer praktisch „unsichtbar“ macht. So kann der Ausblick ohne jegliche Einschränkung genossen werden